Das Bild zeigt einen Zeichentisch mit Bauzeichnungen

Ziele und Aufgaben

1. Zielsetzung der Wohnberatung

 

Die Einschränkungen des selbstständigen Wohnens bzw. der selbstständigen Haushaltsführung sind vielfach das Ergebnis einer mangelhaften Abstimmung zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung (Wohnung, Wohnumfeld) und den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des in dieser Umgebung lebenden Menschen. Aufgabe von Wohnberatung ist es, die Abstimmung zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung und den persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten durch Anpassung der Lebensumgebung an diese Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern. So kann Selbstständigkeit erhalten oder verbessert, ein Hilfe- oder Pflegebedarf vermieden oder reduziert und Unfälle verhindert werden. In ähnlicher Weise hängen die Möglichkeiten der häuslichen Pflege von der Abstimmung zwischen der Pflege erforderlichen Arbeitsbedingungen und Ausstattungsanforderungen ab.

Wohnungsanpassungen können dazu führen, häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern und Heimeinzüge zu verhindern. Durch Wohnberatung wird der unmittelbare Lebensraum des Menschen an seine individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten angepasst. Dies kann präventiv im Vorfeld von möglichen Einschränkungen der Selbstständigkeit oder als Reaktion auf bereits vorhandene Einschränkungen geschehen. Die Beratungen können dabei individuell auf einzelne Betroffene ausgerichtet als auch strukturell orientiert sein, indem Multiplikatoren, Einrichtungen und Organisationen beraten und angesprochen werden. Die Wohnberatung hat insgesamt zum Ziel, das selbstständige Wohnen bzw. die selbstständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.

 

Im Wesentlichen sind dieser Zielstellung zuzurechnen:

  • der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Selbstständigkeit
  • die Reduzierung von Hilfe- und Pflegebedarfen
  • die Weiterführung und Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Erleichterung und Ermöglichung von häuslicher Unterstützung im Alltag und Pflege
  • die Unfallprävention
  • die Schaffung barrierefreien Wohnraums im Wohnungsbestand sowie im Wohnungsneubau
  • die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit, von potentiell Betroffenen und Fachkräften in allen Bereichen

 

2. Zielgruppen von Wohnberatung

 

Die Zielgruppen von Wohnberatungsagenturen sind:

  • Ältere, und/oder hilfs- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere Menschen mit Demenz und Menschen mit Beeinträchtigung, deren pflegende Angehörige
  • Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von Wohnumfeldverbesserungen informieren und beraten lassen wollen.
  • die allgemeine Öffentlichkeit
  • Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Arbeit
  • Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der kommunalen Verwaltung
  • Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der Sozialversicherungsträger
  • Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Architektur, Technik, Handwerk, Ergotherapie und Sanitätshäuser etc.
  • Vermieter
  • Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften

 

3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungen

 

Um die Ziele erreichen zu können, sind wir in vier Aufgabenbereichen tätig: