Das Bild zeigt eine Frau in fragender Pose

Häufig gestellte Fragen

In 16 Jahren Wohnberatungstätigkeit haben wir viele Ihrer Fragen beantworten können und so vielen Menschen gerne geholfen. Wir möchten auch in Zukunft weiterhin so vielen Menschen, wie möglich bei der Gestaltung eines barrierefreien Umfelds helfen und pflegebedürftigen Menschen einen Aufenthalt in gewohnter Umgebung ermöglichen. Daher haben wir nachfolgend die häufigstens Fragestellungen, mit denen sich Ratsuchende an uns wenden, aufgelistet und beantworten diese.

 

Fragen zu unserer Wohnberatung

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Fragen zur Beantragung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, die den Bewohnern mit zunehmender Immobilität das eigenständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern sollen. Dies können z.B. die Installation eines Treppenliftes oder das Verlegen von rutschfesten Bodenbelägen sein.

 

Wo kann man einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen?

Den Antrag auf Zuschüsse zur Finanzierung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellen Sie – bei anerkanntem Pflegegrad – bei der Pflegekasse. Sie können dafür ein formloses Schreiben aufsetzen. Beschreiben Sie die Maßnahme und weshalb diese notwendig ist. Beantragen Sie den Zuschuss bestenfalls vor Beginn der Umbaumaßnahme.

 

Welche Umbaumaßnahmen und Umbaukosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können. Dazu gehören Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte. Auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers gibt es Zuschüsse. Außerdem wird der Ein-­ und Umbau von Mobiliar, das für den Pflegebedarf individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, finanziell unterstützt. Diese Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse übernommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Die Maßnahmen führen dazu, dass die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird.
  • Durch die Umbauten wird die häusliche Pflege erheblich erleichtert und die Belastung für Pflegebedürftigen bzw. für die Pflegepersonen reduziert.
  • Die Umbaumaßnahmen haben eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen zum Ziel.

Einen Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann die Pflegekasse auch ein zweites Mal gewähren: Immer dann, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

 

Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme wird von der Pflegekasse mit maximal 4.000 Euro bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann die Maßnahme mit 4.000 Euro je pflegebedürftigen Versicherten bezuschusst werden. Der maximale Betrag, zum Beispiel für Wohngruppen, liegt bei 16.000 Euro pro Umbaumaßnahme.

 

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Der Antrag wird pro Maßnahme gestellt. Verändert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, so dass neue Umbaumaßnahmen notwendig werden, kann erneut der Antrag auf einen Zuschuss bei der Pflegekasse gestellt werden.

 

Was zahlt die Pflegekasse für einen Umbau?

Die Pflegekasse zahlt für eine Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, zum Beispiel in einer Wohngruppe, können bis zu 16.000 Euro von der Pflegekasse übernommen werden.

 

Ab welchem Pflegegrad kann man eine Wohnraumanpassung beantragen?

Eine Wohnraumanpassung kann ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Die Höhe der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt immer bis zu 4.000 Euro bzw. bis zu 16.000 Euro für Wohngruppen.

 

Gibt es Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ohne Pflegegrad?

Nein, ohne einen anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen.

 

Welche Voraussetzungen gelten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Grundvoraussetzung für die Bezuschussung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ist ein anerkannter Pflegegrad beim Antragsteller. Zum anderen ist mindestens eine der folgenden Kriterien zu erfüllen:

  • Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst.
  • Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  • Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

 

Kann ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme geltend gemacht werden?

Ja, auch ein Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten und von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Maßnahmen auch. Der Umzug muss also entweder die häusliche Pflege ermöglichen, diese erheblich erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung sicherstellen. Beispiel dafür ist ein Umzug vom Obergeschoss in eine Wohnung im Erdgeschoss.

 

Was kann ich tun, wenn wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wurden?

Wird Ihr Antrag auf die Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen abgelehnt, muss die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X dafür einen Bescheid inklusive einer Begründung angeben. Haben Sie Einwände gegen die Ablehnung, können Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Holen Sie sich ggf. eine rechtliche Beratung ein.