Das Bild zeigt einen Taschenrechner auf Rechnungen liegend

Förderung und Finanzierung

Zuschüsse und Finanzierung

Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Herstellung von Barrierefreiheit können im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Oft reichen schon kleine Dinge, wie das Anbringen von Haltegriffen, die Beseitigung von Gefahrenquellen, der Einsatz von Hilfsmitteln, um den Alltag zu erleichtern. Geht es aber um bauliche Maßnahmen, können erhebliche Kosten entstehen. Und Achtung bei Mietverhältnissen: Für notwendige bauliche Maßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes bedeuten, ist generell der Vermieter zu informieren und seine schriftliche Zustimmung einzuholen. Dieser kann Auflagen erteilen oder den Rückbau bei Auszug fordern (§554a BGB). Beachten Sie auch, dass die Kosten für einen Rückbau in der Regel nicht förderfähig sind.

Bei der Beantragung aller im Nachfolgenden vorgestellten Fördermittel und Zuschüsse sind immer Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Grundsätzlich ist bei diesen Mitteln ein Maßnahmebeginn vor Antragsbewilligung förderschädlich. Wir empfehlen Ihnen, auch, wenn es schwer fällt: Sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und/oder die Herstellung von Barrierefreiheit aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich oder verweigert der Vermieter seine Zustimmung, ziehen Sie einen Umzug in Erwägung.

 

Wer hilft bei der Finanzierung?

In vielen Fällen werden Sie, als Nutzer der wohnumfeldverbessernden Maßnahme einen mehr oder weniger hoch ausfallenden Eigenanteil zusteuern müssen. In einigen Fällen beteiligen sich auch Vermieter an der Finanzierung, weil er sie als Mieter gerne behalten möchte, weil Sanierungen sowieso anstanden und weil es Vermieter gibt, die begriffen haben, dass barrierefreier Wohnbestand langfristig gut vermietbar ist und Barrierefreiheit eine Wertsteigerung der Immobilie bedeutet.

Für die Umsetzung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen können auch öffentliche Mittel beantragt werden. Dies können einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse oder zinslose bzw. zinsgünstige Darlehen sein. Für Inanspruchnahme der Mittel gelten meist Voraussetzungen, wie z.B. Einkommensgrenzen, vorhandener Pflegegrad, eine anerkannte Behinderung, etc. Es gibt aber auch Fördermöglichkeiten ohne persönliche Voraussetzungen. Grundsätzlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Kostenträger in Frage kommen. Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung möglicher Förder- und Zuschussgeber. Einige von diesen stellen wir Ihnen etwas ausführlicher vor.

Förder- und Zuschussgeber können sein:

  • Eigenmittel – zum Beispiel Bausparverträge oder Ersparnisse
  • Steuerliche Vergünstigungen – außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG), Steuererleichterung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
  • Gesetzliche und private Krankenkassen – Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung
  • Pflegekassen – für pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) – auf Grund eines Arbeitsunfalls oder Berufserkrankung
  • Sozialamt – Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, o.ä.
  • Rehabilitationsträger – zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Gleichstellung von Menschen mit Beinträchtigung
  • Träger der Kriegsopferfürsorge/ Opferentschädigung – bei Behinderung aufgrund eines Verbrechens oder einer Kriegsverletzung
  • Wohnungsbauförderung NRW
  • Förderkredite oder Zuschüsse der KfW Bank
  • Stiftungen
  • Vermieter