Das Bild zeigt einen Taschenrechner auf Rechnungen liegend

Förderung und Finanzierung

Unterstützung durch Krankenkassen

Die Krankenkassen gewähren zahlreiche Hilfsmittel, um eine körperliche Einschränkung auszugleichen. Zu den Leistungen gehören die Beschaffung, die Anpassung, die Einweisung in den Gebrauch und die Reparatur des Hilfsmittels. Zu den Hilfsmitteln zählen Seh- und Hörhilfen, der Rollstuhl, Badehilfen, Toilettensitzerhöhungen /-stühle oder aber Geh- und Aufrichthilfen, Körperersatzstücke sowie orthopädische Hilfsmittel.

Voraussetzung ist die Verordnung des Hilfsmittels durch einen Arzt. Die Verordnung sollte die medizinische Diagnose und die Begründung der medizinischen Notwendigkeit des Hilfsmittels enthalten. Diese wird entweder bei der Krankenkasse oder einem Leistungserbringer (Sanitätshaus) eingereicht und dient als Grundlage für die Genehmigung. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Bis zur Genehmigung kann einige Zeit vergehen und der Antrag kann auch abgelehnt werden. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, ob Widerspruch eingelegt werden kann. Es besteht kein Anspruch auf ein konkretes Hilfsmittel (z.B. Marke xy). Es besteht bei Einzelprodukten auch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis genau das gewünschte Hilfsmittel zu erhalten.Bei privaten Krankenkassen ist die Hilfsmittelversorgung privatrechtlich geklärt und kann auch ausgeschlossen werden.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten gem § 33 SGB V erkrankten und beeeinträchtigten Versicherten die Kosten für Hilfsmittel, wenn dadurch eine Beeinträchtigung ausgeglichen, ihr präventiv vorgebeugt werden kann oder die Hilfsmittel eine Behandlung positiv beeinflussen.

 

Welche Hilfsmittel es gibt?

                   Logo des REHADAT Hilfsmittelfinders

 

Hierzu gibt es das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Eine neutrale Übersicht zu Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen in Deutschland sowie umfassendes Hintergrundwissen bietet die REHADAT Hilfsmitteldatenbank, ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

 

TIPP: Es gibt viele Hilfsmittel im Einzelhandel zu kaufen. Aber Achtung. Diese sind zwar günstiger, aber bedenken Sie, dass Hilfsmittel immer individuell und fachgerecht angepasst werden sollten, damit sie auch vollümfänglich nützlich sind.

 

Antragstellung

Die ärztliche Verordnung und Begründung werden bei der Krankenkasse eingereicht und dienen als Grundlage für die Genehmigung. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Dabei wird die medizinische Notwendigkeit berücksichtigt. Ein wichtiges Kriterium ist, in wie weit das Hilfsmittel zur Erhaltung der Mobilität erforderlich ist.